Die Wartung
für gewerbliche Photovoltaikanlagen ist jährlich nach den annerkannten Regeln der Technik durchzuführen und sollte mindestens folgende Punkte umfassen:
Wartungen sind vorrangig nach den Vorschriften des jeweiligen Herstellers durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat im gewünschten Intervall am Anlagenstandort folgende Tätigkeiten stichprobenartig zu erbringen:
Sichtkontrolle bzgl.: |
Anlage- und Schutzeinrichtungen, |
Schaltzustand der Leistungsschalter, Überspannungsschutz und Sicherungselemente in den Generatoranschlusskästen der einzelnen Teilgeneratoren, |
Unterkonstruktion, |
Module, |
Klemmen und Verbindungen auf Lockerungen prüfen, |
mechanische Beschädigung der Anlage und/oder des Daches, |
festen Sitzes der elektronischen Verbindungen auf der Wechselspannungsseite, |
Leistungsminderung der Funktion durch Verschmutzung und Verschattung, |
Verkabelung auf Beschädigungen und auf Schmorstellen, Isolationsbruch und Kabelfraß sowie die Verbindungsstellen, |
Generatoranschlusskästen, Verteilerkästen und Schaltschränke auf Wassereintritt, Klemmen und Verschmutzungsgrad |
Betriebsstatusanzeige der Wechselrichter |
Steckkontakte der Wechselrichter auf saubere Verbindung |
Lüfter der Wechselrichter, ggf. reinigen |
Alle Arbeiten und Messungen finden nach den anerkannten Regeln der Technik statt und werden stichprobenartig durchgeführt und protokolliert.
Schwerwiegende Fehler werden mittels Wartungsprotokoll und Fotos dokumentiert.
Überschreitet das Erstellen einer Mängelliste den Arbeitszeitaufwand von 1 Stunde nicht, erfolgt keine zusätzliche Berechnung.
Ebenso erfolgen Kleinreparaturen bis zu 3 Stunden ohne zusätzliche Berechnung der Arbeitszeit.
Messungen und Prüfungen: |
Messungen und Prüfungen inkl. Isolationswiderstand (für die Messungen muss die Solaranlage teilweise abgeschaltet werden) |
DC-Leerlaufspannung und Polarität am Wechselrichtereingang |
Eingangsspannungen und Polarität beim DC-Freischalter soweit vorhanden |
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, ggf. Netzimpedanz messen |
Firmenware Update nach Herstellerangabe, falls erforderlich |
Fernüberwachung |
Der Auftraggeber muss gewährleisten, dass während der Prüf- und Messarbeiten Stromkreise von Netz getrennt werden können. |
Optional: |
Modulreinigungsarbeiten sind zur
Ertragssicherung regelmäßig durchzuführen. |
Zusätzliche Arbeiten bei Freifeldanlagen: |
Überprüfung der Zaunanlage und eines evtl. vorhandenen Sicherheitssystems auf Beschädigungen und Funktionsfähigkeit |
Rasenmähen innerhalb der Zaunanlage |
Bei unserem Wartungsvertrag erhält jeder Kunde für Notfälle eine Mobile Notfallnummer die an 356 Tagen rund um die Uhr durch einen Mitarbeiter besetzt ist. Notrufnummern mit Maschinellen Ansagen gibt es bei uns nicht.
Mit dem Wort Wartung verbindet man in Laienkreisen sowohl bei Blitzschutz- als auch bei Photovoltaikanlagen die Aussage, dass diese ja wartungsfrei seien.
Dem ist aber generell nicht so!
Zunächst muss festgestellt werden, dass diese Anlagen in der Regel nach VDE jährlich durch einen autorisierten Elektromeister-Fachbetrieb überprüft werden müssen.
Erstprüfungen und die wiederkehrenden Prüfungen sind nach VDE 126-23 von einer Elektrofachkraft vorzunehmen, die in der Durchführung von Prüfungen erfahren ist.
Frühe Fehlerdiagnose. Klein fängt alles große an. Bei unseren regelmäßigen Wartungen und Überprüfungen, die wir bundesweit durchführen, stellen wir mindestens bei jeder zweiten Neuanlage erhebliche Fehler fest. Es fängt bei „kleinen“, Dingen an, so werden z. B. falsche Schaltschränke, die mit einem zu geringen Querschnitt von 10 Quadrat vormontiert sind und an Anlagen verbaut, die aus der elektrischen Strombelastung heraus nach Vorschrift mit 16 Quadrat oder höher verdrahtet werden müssten.
Offensichtlich ist dies eine Erscheinung aus mehreren Komponenten. Zum Einen kommt der Preiskampf (der Kunde schaut bei den Angeboten nur auf den Preis, weil er denkt: „Anlage ist Anlage, was kann da schon viel anders sein.“), zum Anderen kommt die „Windhundproblematik“ dazu, dass bestimmte Firmen quer durch Europa reisen und mit absoluten Dumpingpreisen Aufträge ergattern und diese dann durch die oft zu knappen Zeitkalkulationen nicht ordentlich ausführen können und somit Fehler nicht nur aus Unkenntnis sondern auch aus Hektik der zu kurz bemessenen Arbeitszeit heraus passieren.
So werden von uns regelmäßig an Anlagen falsch verbaute Materialien festgestellt, die auf Dauer zu erheblichen Schäden führen. Die heutigen Materialien sind derart gut ausgelegt, dass diese die Mindestgewährleistungszeit von 2 oder 3 Jahren überstehen, jedoch schon in den ersten Jahren erhebliche Mängel oder Probleme auftreten können, die dann für den Kunden teuer werden. Das vermeintlich günstige Angebot entpuppt sich dann als teuer, weil unter Umständen sogar die kompletten Anlagen zurück und anschließend wieder neu aufgebaut werden müssen oder zumindest erheblich Reparaturen erforderlich sind.
Dies stellen wir bei unseren Wartungen fest. Je früher man seine Anlage mit einem Wartungsvertrag an unser Unternehmen vergibt, desto eher können wir Ihnen Sicherheit und Gewissheit bringen, ob bei Ihrer Anlage alles in Ordnung ist. Sollte nicht alles in Ordnung sein, haben Sie bei rechtzeitiger Vergabe den Vorteil, dass wir Ihnen eine detaillierte Mängelliste erstellen, die dann der Erbauer Ihrer Anlage im Rahmen der Gewährleistung, für Sie in der Regel kostenfrei, nachbessern muss.
Ihre PV-Anlage erwirtschaftet für Sie über eine lange Zeit eine beträchtliche Menge Geld und finanziert sich deshalb von selbst, mit der Voraussetzung, dass diese richtig montiert und dadurch zu 100 % funktioniert.
Doch wer garantiert Ihnen das?
Können Sie sehen, ob Ihre Anlage vorschriftsmäßig erbaut worden ist?
Wissen Sie, ob Ihre Anlage von Anfang an einen 100%igen Ertrag leistet und Sie somit den ersten Ertragswert als relevanten Ausgangswert betrachten können?
Anhand von hochwertigen Messgeräten können wir Ihnen den technischen Zustand Ihrer Anlage, den Sie ohne Hilfsmittel nicht wahrnehmen können, feststellen. Somit könnten bestehende Mängel, optimalerweise während der Gewährleistungsfrist, erkannt und frühzeitig behoben werden.
Damit wäre die Funktionsfähigkeit Ihrer Anlage gewährleistet, sichere Erträge können realisiert werden und durch die längere Lebensdauer kommt die Rentabilität voll zum Tragen.
Leistungsverluste kommen oft schleichend, werden kaum wahr genommen und verhindern somit den maximalen Ertrag. Leistungsverluste können jedoch auch bereits von Anfang an bestehen (Verschattung, Himmelsrichtung, etc.).
Dadurch wird ein Wertverlust evtl. erst nach der Erlöschung des Garantieanspruches erkannt.
Zudem können, je nach Hersteller, die Garantieansprüche erst mit der Verbindung eines Wartungsauftrages geltend gemacht werden, da Sie als Laie diesen technischen Mängelnachweis nur anhand von Messprotokollen erbringen können.
Wodurch können Wertverluste entstehen?
- Mechanische Beschädigung
- Korrosion
- Werksfehler
- Montagefehler (ca. 80 versch. Arten)
- Evtl. Fehler durch andere Gewerke (Laienhelfer)
- Beschädigung durch Umwelt (Chemie: z. B. Säure)
- Marderbiss
- Falsches Material
- Falsches Werkzeug
- Zu fest angezogene Befestigungsschrauben, mangels richtigem Werkzeug, keinen Drehmonetschlüssel mit korrekt eingestellten Drehmoment N m (Newtonmeter) verwendet
- Verschattung
- Durch Verschmutzung mangels regelmäßiger Wartung (bis zu 25% Ertragsausfall)
Aus welchen Punkten besteht eine Wartung?
Sichtkontrolle der Solarmodule auf Verschmutzung und Verschattung sowie einer Vielzahl von ertragsmindernten Faktoren
Kontrolle der Betriebsstatusanzeige der Wechselrichter (Nur ein Wechselrichter, der durch die PV-Anlage mit Strom versorgt wird, kann auch eine Fehlermeldung über das Fernüberwachungssystem bringen.
Dies ist folglich nicht der Fall, wenn eine Sicherung ausgelöst hat.)
Messung der Betriebstüchtigkeit der Anlage und Dokumentation anhand von Protokollen (Diese Aufzeichnungen sind für eine evtl. Garantiedurchsetzung besonders wichtig.)
Fernüberwachung:
Eine Fernüberwachung kann die Durchführung der o. g. Wartungs-Punkte nicht ersetzen. Damit erkennt man zwar manchmal Fehler, aber bei weitem nicht alle Fehler, die sich anbahnen, auch nicht in ihrer Tragweite.
Nicht nur Ihr Auto muss regelmäßig zum TÜV, auch Ihre gewerbliche PV-Anlage muss regelmäßig einmal pro Jahr gewartet werden! Zu gewerblichen PV-Anlagen gehören alle Anlagen bei denen eine
Mehrwertsteuererstattung erfolgt.
Der PV-Anlagen Betreiber haftet für den sicheren Betrieb seiner Anlage zur Erzeugung elektrischen Stromes (PV-Anlage).
Garantieansprüche erlöschen in der Regel teilweise oder vollständig wenn keine regelmäßigen Wartungs- und Überprüfungsprotokolle vorliegen.
Wir übernehmen Messungen, Wartungen, Überprüfungen sowie Reperaturen Ihrer PV-Anlage herstellerunabhängig.
Egal ob groß oder klein, neu oder alt, wir sind bundesweit Ihr kompetenter Ansprechpartner!
Egal ob Flensburg oder Obersdorf, Aachen oder Görlitz, kontaktieren Sie uns, wie sind für Sie da.