Durch die traditionelle Art der Energiegewinnung werden die Umwelt und das Klima belastet. Sie können durch die Nutzung von erneuerbarer Energie dazu beitragen das unsere Umwelt geschont wird. Deshalb fördert die KfW Förderbank auch die Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlagen mit langfristigen und zinsgünstigen Darlehen. Jedoch ist die Förderung bis auf eine Darlehenssumme von 50.000 € begrenzt und beim Erwerb einer Photovoltaik-Anlage ist zu beachten, dass diese die Anforderungen des Gesetztes zur Neuregelung des Rechts „Erneuerbarer Energien (EEG v. 21.07.2004)“ erfüllen. Gebrauchte Anlagen werden nicht mitfinanziert.
Wer wird gefördert:
- Alle natürlichen Personen und gemeinnützige Antragsteller
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen Kommission sind ausgeschlossen.
- Gewerblichen Antragstellern stehen zur Mitfinanzierung von Solarstromanlagen das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und das KfW-Umweltprogramm zur Verfügung
- Für kommunale Gebietskörperschaften (rechtliche unselbständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände) steht nur der KfW-Kommunalkredit zur Mitfinanzierung von Solarstromanlagen bereit.
Der Weg zur Förderung:
Bei der Finanzierung von Investitionen mit Fördergeldern der KfW Förderbank muss vor Investitionsbeginn ein entsprechender Antrag bei einer Sparkasse, einer Volks- und Raiffeisenbank oder einer Privatbank gestellt werden.
Das wichtigste in Kürze:
Finanzierungsanteil je Vorhaben:
100% der förderfähigen Kosten
Kreditbetrag je Vorhaben:
- max. 50.000 €
Kreditlaufzeit:
- bis zu 20 Jahren mit mind. einem und max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder
- bis 10 Jahren mit mindestens einem und max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren ist ebenfalls möglich
- vorzeitige Tilgung möglich
- Gleichhohe Raten
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahren sind die Annuitäten vierteljährlich zu leisten.
- 96% vom Nettoinvestionsbetrag
- In einer Summe abrufen
- Abruffrist 12 Monate nach Darlehenszusage
- Fester Zinssatz für 10 oder 5 Jahre
- Zinssatz wird bei Zusage festgelegt
- Zinssatz abrufbar auf www.kfw-formularsammlung.de
- Bereitstellungsprovision: 0,25 p.M, ab dem 2 Bankarbeitstag und 1 Monat nach Zusage für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
- Bankübliche Sicherheiten
- Individuelle Kreditverhandlung zwischen Bank und Antragsteller
- Antragsvordruck (erstellt Bank)
- Angaben über die installierte Nennleistung (kWp) und Fabrikats der Anlage
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