Das EEG

Für jede Kilowattstunde Sonnenstrom die vom eigenen Dach oder das vom Nachbarn verbraucht wird erhält man eine Belohnung von 25,01 Cent (siehe §33 Abs.2 EEG). Dies gilt für alle neuen Anlagen ab dem 01.01.2009, die unter 30 KW/p im Jahr leisten. Eine Kilowattstunde ist somit 45 Cent wert, wenn man die ersparten Bezugskosten für den Haushaltsstrom vom Netzbetreiber mit rund 20 Cent berechnet. Dadurch soll ein Anreiz für die Eigennutzung des Stroms geschaffen werden. Auch der Eigenverbrauchsbonus unterliegt, so wie die reguläre Einspeisevergütung der Degression, weshalb dieser sich in 2010 um 8 Prozent und ab 2011 sogar um 9 Prozent jährlich vermindert.

©Autor: Manuela Baumbach