Degressive Steuerabschreibung erleichtert Finanzierung

Bildquelle: aboutpixel.de © Andreas Morlok
In diesem Paket ist für angehende Photovoltaik-anlagenbetreiber und Solarinstallateure besonders ein Punkt interessant: die Wiedereinführung der degressiven Steuer-abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Zum Januar 2008 wurde dieses sehr beliebte Instrument abgeschafft. Aber nun lebt es wieder auf, wenn auch in leicht veränderter Form und auf zwei Jahre befristet.
Derzeit können bewegliche Wirtschaftsgüter nur linear abgeschrieben werden und hierzu gehören auch Photovoltaikanlagen (mit Ausnahme von gebäudeintegrierten Modulen). Das heißt, ein entsprechender Anteil des Kaufpreises lässt sich, für jedes Jahr der Nutzungsdauer, vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Da von den Finanzämtern diese Nutzungsdauer bei Photovoltaikanlagen auf 20 Jahre festgelegt ist, ergibt sich für viele Steuerpflichtige derzeit noch eine wenig attraktive Quote von fünf Prozent jährlich.
Bei der degressiven Abschreibung kann der Käufer bis zu 25 Prozent (früher 30 Prozent) des Preises geltend machen, wobei der tatsächliche Betrag das 2,5-fache (früher das 3-fache) der linearen Abschreibung nicht übersteigen darf. Dies entspricht 12,5 Prozent der Anschaffungskosten bei Solarstromanlagen. Früher konnte man bei einer Anlage für 30.000 Euro nur 1.500 Euro von der Steuer absetzten, seit Anfang 2009 stieg dieser Satz auf 3.750 Euro. 12,5 Prozent fallen dann im zweiten Jahr des um die erste Abschreibungsrate reduzierten Buchwertes an, entspricht 3.281 Euro. 2.871 Euro sind es im dritten Jahr und so fort.
Ein Umstieg auf lineare Abschreibung ist zum geeigneten Zeitpunkt (in diesem Fall im 14. Jahr) möglich, um nach 20 Jahren Nutzungsdauer den kompletten Anschaffungspreis abzuschreiben.
Allein wegen der degressiven Abschreibung, also bereits ohne die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls mögliche Kombination mit einer Sonderabschreibung, dürfte die geplante Anschaffung für etliche potenzielle Anlagenbetreiber deutlich an Attraktivität gewinnen.
©Autor: Kevin Odenwald
N S E M GmbH®
Neue Saubere
Energie Meisterhaft
Elektrotechnik-Meisterbetrieb
Georg-August-Zinn-Str. 9a
36129 Gersfeld
Tel: 0 97 38 / 85 97 494
Fax: 0 97 38 / 85 98 09
info@NSEM.de
www.NSEM.de

